Was ist Gefahrgut?

Gefahrgut sind Stoffe oder Gegenstände, von denen bei der Beförderung oder unsachgemäßer Behandlung Gefahren ausgehen.

Die genaue Definition von Gefahrgütern im Gefahrgutrecht lautet:

"Gefährliche Güter sind: Stoffe und Gegenstände, deren Beförderung gemäß ADR/RID verboten oder unter dem Einkommen der ADR/RID vorgesehenen Bedingungen gestattet sind."

Im Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter, dem Gefahrgutbeförderungsgesetz, kurz GGBefG steht in §2 unter Begriffsbestimmung folgendes:

(1) "Gefährliche Güter im Sinne dieses Gesetzes sind Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können."

(2) "Die Beförderung im Sinne dieses Gesetzes umfasst nicht nur den Vorgang der Ortsveränderung, sondern auch die Übernahme und die Ablieferung des Gutes sowie zeitweilige Aufenthalte im Verlauf der Beförderung, Vorbereitungs- und Abschlusshandlungen (Verpacken und Auspacken der Güter, Be- und Entladen), auch wenn diese Handlungen nicht vom Beförderer ausgeführt werden. Ein zeitweiliger Aufenthalt im Verlauf der Beförderung liegt vor, wenn dabei gefährliche Güter für den Wechsel der Beförderungsart oder des Beförderungsmittels (Umschlag) oder aus sonstigen transportbedingten Gründen zeitweilig abgestellt werden. Auf Verlangen sind Beförderungsdokumente vorzulegen, aus denen Versand- und Empfangsort feststellbar sind. Wird die Sendung nicht nach der Anliefe-rung entladen, gilt das Bereitstellen der Ladung beim Empfänger zur Entladung als Ende der Beförderung. Versandstücke, Tankcontainer, Tanks und Kesselwagen dürfen während des zeitweiligen Aufenthaltes nicht geöffnet werden."

Die ADR bestimmt den Gefahrguttransport

Ob und unter welchen Bedingungen ein Gefahrguttransport stattfinden kann und darf regelt also die ADR. In der ADR sind alle für den Transport zugelassenen Gefahrgüter eingetragen. Sie sind im Teil 3 nach UN Nummern sortiert aufgeführt. Zudem finden Sie im Teil 2 der ADR noch die Gefahrenklassen.