Die genauen Aufgaben und Verantwortlichkeiten eines Gefahrgutbeauftragten für den Straßenverkehr können je nach Land und Unternehmen variieren, da die rechtlichen Anforderungen unterschiedlich sein können. In vielen Ländern ist jedoch die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben, insbesondere für Unternehmen, die mit größeren Mengen gefährlicher Stoffe und Güter umgehen.
Fachliche Beratung
Der Gefahrgutbeauftragte berät das Unternehmen in allen Fragen rund um den Umgang mit Gefahrgut. Er oder sie verfügt über umfangreiches Fachwissen über die geltenden Vorschriften und unterstützt bei der Interpretation und Umsetzung dieser Vorschriften.
Sicherstellung der Einhaltung
Der Gefahrgutbeauftragte überwacht und überprüft regelmäßig die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen im Unternehmen. Er oder sie sorgt dafür, dass die notwendige Gefahrgutschulung für das Personal durchgeführt wird und dass die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden.
Dokumentation und Berichterstattung
Der Gefahrgutbeauftragte ist für die ordnungsgemäße Dokumentation aller relevanten Informationen und Vorgänge im Zusammenhang mit dem Gefahrgut verantwortlich. Dazu gehört auch die Erstellung von Berichten und Protokollen sowie die Aufrechterhaltung der erforderlichen Aufzeichnungen.
Kontaktperson für Behörden und Partner
Der Gefahrgutbeauftragte ist die Ansprechperson für Behörden, Prüfinstanzen und externe Partner wie Speditionen, Lagerunternehmen oder Entsorgungsdienste. Er oder sie kommuniziert mit diesen Parteien und koordiniert die Zusammenarbeit, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
Schulungen
Der Gefahrgutbeauftragte ist verantwortlich für die Organisation und Durchführung von einer Gefahrgutschulung für das Personal, um sicherzustellen, dass sie über das erforderliche Wissen und die erforderlichen Fähigkeiten verfügen, um sicher mit gefährlichen Stoffen umgehen zu können.