- Der Verlader sorgt dafür, dass gefährliche Güter nur dann übergeben werden, wenn sie gemäß ADR zur Beförderung zugelassen sind.
- Er muss die Zusammenladeverbote beachten.
- Außerdem muss er die Handhabung und Verstauung, also „Ladungssicherung“ (auch bei in begrenzten und freigestellten Mengen verpackten Gütern) beachten oder hier auf einen
Spezialisten zur Ladungssicherung zurückgreifen.
- Weiterhin muss er einen Gefahrgutbeauftragten nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) bestellen.